Geltungsbereich:

Rot: Brandenburger Angelkarten / Blau: Berliner Angelkarten

Rot: Brandenburger Angelkarte

In der Spree vom Bretterschen Graben bis einschließlich Dämeritzsee. 

Flakensee und Kalksee einschließlich Flakenfließ, Kalkfließ und Stolpstrom bis Hohlen See. 

Schiffbare und krumme Löcknitz bis zur Straßenbrücke in Gottesbrück mit Wupatzsee, Werl-, Peetz- und Möllensee einschließlich Kiessee mit Kanal. 

Dahme stromabwärts vom km 6,75 mit Möllenzug, Sellenzug, Großer Zug Krossinsee bis zur Straßenbrücke in Wernsdorf und Zeuthener See. 

Blau: Berliner Angelkarte 

Spree vom Britzer Zweigkanal (km 26,6) stromaufwärts bis zum Dämeritzsee,

Großer und Kleiner Müggelsee mit Rahnsdorfer Bänke (außerhalb der Trauerseekolonie),  Hubertussee mit Verbindungskanal zur Müggelspree.

In der Dahme von der Einmündung in die Spree stromaufwärts bis zur Schmöckwitzer Brücke mit Langem See, Großer und Kleiner Krampe sowie Seddinsee. 

Angeln in den Kanälen von Neu Venedig (Rahnsdorf):

Nur wer nachweisen kann, dass er für diesen Bereich ein im Grundbuch eingetragenes Fischereirecht besitzt, darf in den Kanälen von Neu Venedig angeln. 

Für alle anderen Personen ist das Angeln dort verboten!

Weitere Auskünfte erteilt auch das Fischereiamt Berlin.