Angelkarten Berlin
Jahreskarten: Raub Nacht 69,00 €
Raub 53,00 €
Fried 43,00 €
Raub Nacht erm. 30,00 €
(nur für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre)
Fried Nacht erm. 25,00 €
(nur für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre)
Zeitkarten: Tag Raub Nacht 9,00 €
Tag Fried Nacht 7,00 €
Wochenende Raub Nacht 12,00 € (Freitag bis Sonntag)
Woche Raub Nacht 17,00 € (7 zusammenhängende Tage)
Monat Raub Nacht 32,00 € (4 zusammenhängende
Wochen)
Beide Bereiche zusammen (Blau & Rot) Raub mit Nacht: 120,00 €
(nur als Jahreskarte erhältlich)
Angelkarten Brandenburg
Jahreskarten: Raub Nacht 69,00 €
Raub 53,00 €
Fried Nacht 61,00 €
Fried 46,00 €
Raub Nacht erm. 30,00 €
(nur für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre)
Fried Nacht erm. 25,00 €
(nur für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre)
Zeitkarten: Tag Raub Nacht 9,00 €
Tag Fried Nacht 7,00 €
Wochenende Raub Nacht 12,00 € (Freitag bis Sonntag)
Wochenende Fried Nacht 10,00 € (Freitag bis Sonntag)
Woche Raub Nacht 17,00 € (7 zusammenhängende Tage)
Woche Fried Nacht 14,00 € (7 zusammenhängende Tage)
Monat Raub Nacht 32,00 € (4 zusammenhängende
Wochen)
Beide Bereiche zusammen (Blau & Rot) Raub mit Nacht: 120,00 €
(nur als Jahreskarte erhältlich)
Warum unsere Angelkarten nicht online gekauft werden können?
Die Berliner Landesfischereiordnung schreibt vor, dass alle Angelkarten vor dem Verkauf beim Fischereiamt Berlin zu registrieren und mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen sind.
Somit können wir bislang unsere Angelkarten nur in Papierform verkaufen.
Wie und Wo können unsere Angelkarten erworben werden?
Angelkarten erhaltet ihr am einfachsten direkt bei uns vor Ort:
Kietz 25 in 12557 Berlin
oder bestellt diese per Mail
Nach Zahlungseingang versenden wir diese dann per Post.
Bei uns bekommt ihr natürlich auch die Fischereiabgabemarken für den
Berliner- bzw. Brandenburger Fischereischein
Diese können jedoch nur direkt bei uns vor Ort erworben werden.
Merkblatt
Heranführen von Kindern unter 12 Jahren:
- Siehe Link auf der Seite des Fischereiamtes Berlin.
- Kinder unter 12 Jahren dürfen nur mit einer Friedfischangel angeln unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabes angeln.
Aktiv geführte Köder in der Raubfischschonzeit:
- Künstlicher Wurm gilt als Raubfischköder.
- Lebender Wurm ist Friedfischköder (darf jedoch nicht aktiv geführt werden).
- Dropshot-Angeln ist generell als Raubfischangeln einzustufen.
- Auch kleine Köder (unter 2 cm) dürfen in der Raubfischschonzeit bzw. mit einer Friedfischangelkarte nicht aktiv geführt werden.
Angeln vom Boot:
- "Vom verankerten Boot" ist ab 2024 nicht mehr zwingend.
- Schifffahrt durch Treibenlassen ist gestattet.
- Als Schleppangeln gilt das Angeln vom aktiv bewegten Boot (Rudern, Segeln, Motor) und ist verboten.
- Alle Motore haben aus zu sein.
- BellyBoote dürfen nicht aktiv bewegt werden.
- Von Brücken ist ein Abstand von mindestens 8 m einzuhalten (mit dem Boot).
Stillliegen = Ankerverbot seit dem 01.06.2024 (Verordnung siehe Gesetze)
- Stillliegen bzw. Ankern ist auf folgenden Gewässern der Köpenicker Fischervereinigung e. V. verboten: Der Treptower Spree vom Britzer Zweigkanal bis zum Köpenicker Becken (Dammbrücke), der Dahme vom Köpenicker Becken (Lange Brücke) bis zur Einmündung in den Terltowkanal
- Stillliegen bzw. Ankern mit einer Ankerwacht (ständiges Aufhalten einer Person an Bord welche berechtigt ist das Boot zu führen): Auf allen übrigen Gewässern der Köpenicker Fischervereinigng e. V.
- Auf allen Gewässern der Köpenicker Fischervereinigung ist die Schifffahrt durch Treibenlassen erlaubt, sofern es sich um Kleinfahrzeuge handelt, welche unter 20 m lang sind (BinSchStrO § 1.01 Abs. 14 und § 6.19 Abs. 1 und 2).
Angeln in den Kanälen von Neu Venedig (Rahnsdorf):
- Nur wer nachweisen kann, dass er für den beangelten Bereich ein im Grundbuch eingetragenes Fischereirecht besitzt, darf dort Angeln.
- Für alle anderen Personen ist das Angeln in den Kanälen grundsätzlich verboten!
Mindestmaß Barsch:
- 2024: 20 cm
- 2025: 25 cm
Köderfische:
- Köderfische dürfen nur aus dem Gewässersystem verwendet werden, in welchem geangelt wird.
- Frostköder sind hingegen erlaubt.